AGB | Baumando GmbH Aachen
Malerarbeiten · Tapezierarbeiten · Fliesenarbeiten · Bodenbelag · Fassadengestaltung · Sanierung
Stand: Juni 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen, vorläufige Angebote, Auftragsabstimmungen und Leistungen der Baumando GmbH, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Anfragen, Vor-Ort-Termine, Projektprüfungen und Leistungen zwischen der Baumando GmbH, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Sehenabdin Hudrog, und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.

Die Baumando GmbH erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Fassadengestaltung, Raumgestaltung, exklusive Techniken, Komplettsanierung, Bodenbelag, Fliesenarbeiten, Fliesen legen sowie damit zusammenhängende vorbereitende, begleitende und ergänzende Arbeiten.

Kunden können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Schutzrechte uneingeschränkt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn die Baumando GmbH deren Geltung ausdrücklich bestätigt.

Individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, schriftliche Nebenabreden und individuelle Preisabsprachen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Website, Anfrageformulare und Angebotsrechner

Die Website, die Anfrageformulare, Termin-Popups, Kontaktmöglichkeiten und der Angebotsrechner dienen der ersten Kontaktaufnahme, der Erfassung des Projektbedarfs und der groben Orientierung. Sie stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrags oder Dienstvertrags dar.

Der Angebotsrechner erzeugt ausschließlich eine vorläufige, unverbindliche Preisrichtung. Diese bezieht sich, sofern nicht anders ausgewiesen, auf reine Arbeitsleistung. Materialkosten, Entsorgung, Gerüst, Sonderarbeiten, besondere Untergrundsanierungen, unerwartete Vorarbeiten, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Altbeschichtungen, Asbestverdacht, statische oder bauphysikalische Besonderheiten, schwer zugängliche Bereiche, Genehmigungen, Park- und Anlieferungssituationen sowie objektbezogene Besonderheiten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt oder individuell vereinbart sind.

Die im Angebotsrechner angegebenen Werte, Flächen, Raumhöhen, Fassadenflächen, Bodenflächen, Fugenmeter, Leistungswünsche, Zustandsangaben und Projektbeschreibungen stammen vom Kunden. Die Baumando GmbH darf diese Angaben für die erste Einschätzung verwenden, ist aber nicht verpflichtet, ein Projekt allein auf Basis dieser Angaben anzunehmen oder verbindlich zu kalkulieren.

Eine im Rechner angezeigte PDF, Preisrichtung, E-Mail-Bestätigung, automatische Antwort oder CRM-Benachrichtigung ist kein verbindlicher Vertragsschluss. Ein verbindlicher Auftrag entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Baumando GmbH, z. B. durch Auftragsbestätigung, unterschriebenes Angebot, schriftliche Bestätigung, digitale Bestätigung oder eine eindeutig als verbindlich gekennzeichnete Vereinbarung.

Die Baumando GmbH ist bis zum Vertragsschluss berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitäten fehlen, das Projekt außerhalb des Leistungs- oder Einsatzbereichs liegt, die Angaben unvollständig erscheinen, die Durchführung technisch, rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch nicht sinnvoll erscheint oder Sicherheits-, Zahlungs- oder Durchführungsbedenken bestehen.

3. Angebote, Besichtigung und Vertragsschluss

Angebote der Baumando GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Preisangaben in Anzeigen, auf der Website, in automatischen Rechnern, in PDFs, in E-Mails oder in Erstangeboten sind unverbindliche Orientierungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.

Ein finales Angebot kann von einer Vor-Ort-Besichtigung, einer Prüfung des Untergrunds, der Zugänglichkeit, des Leistungsumfangs, der Materialverfügbarkeit und weiterer objektspezifischer Umstände abhängig gemacht werden. Ergibt die Prüfung, dass der tatsächliche Aufwand von den ursprünglichen Angaben abweicht, kann die Baumando GmbH ein angepasstes Angebot erstellen oder die Durchführung ablehnen, solange noch kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot der Baumando GmbH annimmt und die Baumando GmbH den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt, sofern die Ausführung eindeutig auf den konkreten Auftrag bezogen ist. Bei größeren oder komplexeren Projekten kann die Baumando GmbH die Vertragsannahme von einer schriftlichen oder digitalen Auftragsbestätigung, Abschlagszahlung, Terminbestätigung, Materialfreigabe oder Klärung offener Punkte abhängig machen.

Bei Bauverträgen, Verbraucherbauverträgen oder erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Solche gesetzlichen Vorschriften haben Vorrang vor diesen AGB.

4. Preise, Zusatzarbeiten, Material, Anzahlung und Zahlung

4.1 Preise und Leistungsumfang

Maßgeblich für den Preis ist ausschließlich der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht im Preis enthalten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Untergrundvorbereitung, Spachtelarbeiten, Risssanierungen, Feuchtigkeitssanierungen, Schimmelbehandlung, Altbelagsentfernung, Entsorgung, Gerüst, Sondermaterialien, zusätzliche Schutzmaßnahmen, Nacht-/Wochenendarbeiten, zusätzliche Anfahrten und unvorhersehbare Mehraufwände.

Sofern Preise als netto angegeben werden, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit rechtlich erforderlich und praktisch möglich. Bei groben Preisrichtungen oder internen Kalkulationswerten kann zusätzlich eine Netto-/Brutto-Aufteilung dargestellt werden.

Vorläufige Preisrichtungen aus dem Angebotsrechner, aus Werbeanzeigen, aus einer Erst-E-Mail oder aus einer ersten telefonischen Einschätzung sind keine verbindlichen Festpreise. Sie dienen ausschließlich dazu, dem Kunden eine grobe Orientierung zu geben. Ein verbindlicher Preis entsteht erst durch ein konkretisiertes Angebot und die Annahme durch beide Seiten.

4.2 Material, Materialkosten und kundenseitige Bereitstellung

Material ist nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die automatische Preisrichtung des Angebotsrechners bezieht sich grundsätzlich auf reine Arbeitsleistung, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Materialien wie Farbe, Tapeten, Raufaser, Kleister, Spachtelmasse, Grundierungen, Abdichtungen, Fliesen, Bodenbeläge, Leisten, Profile, Silikon, Acryl, Kleber, Entkopplungsmatten, Ausgleichsmasse, Schutzmaterial, Sondermaterial und vergleichbare Baustoffe werden entweder vom Kunden gestellt oder nach ausdrücklicher Abstimmung durch die Baumando GmbH beschafft.

Wird Material durch die Baumando GmbH beschafft, können Materialkosten vor Bestellung, bei Bestellung oder vor Lieferung vollständig oder anteilig zur Zahlung fällig werden. Alternativ kann vereinbart werden, dass der Kunde Material direkt beim Händler, Lieferanten oder Hersteller bezahlt. Ohne Materialfreigabe und ohne erforderliche Materialzahlung ist die Baumando GmbH nicht verpflichtet, materialabhängige Arbeiten zu beginnen.

Vom Kunden gestelltes Material muss rechtzeitig, vollständig, geeignet, unbeschädigt und in ausreichender Menge auf der Baustelle vorhanden sein. Für Mängel, Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch ungeeignetes, verspätetes, fehlendes oder fehlerhaftes kundenseitig gestelltes Material entstehen, haftet die Baumando GmbH nur, soweit sie diese zu vertreten hat.

4.3 Anzahlung, Abschlagszahlungen und größere Bauprojekte

Die Baumando GmbH kann vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung verlangen. Regelmäßig ist eine Anzahlung von mindestens 30 % der vereinbarten Arbeitsleistung vorgesehen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird und soweit dies rechtlich zulässig ist. Materialkosten sind hiervon unabhängig und werden gesondert gestellt, direkt bezahlt oder als Materialzahlung vorab abgerechnet.

Bei größeren Bauprojekten, Sanierungen, mehreren Gewerken, längeren Ausführungszeiten oder höherem Material- und Personalaufwand werden Zahlungsplan, Abschlagszahlungen, Materialfreigaben, Leistungsabschnitte, Bauzeiten, Abnahmen, Zuständigkeiten, Vorleistungen, Nachträge und besondere Baustellenbedingungen individuell und im Detail mit dem Kunden besprochen und vereinbart.

Abschlagszahlungen können nach Projektfortschritt, Leistungsstand, Materialbeschaffung, Bauabschnitten oder gesonderter Vereinbarung fällig werden. Zwingende gesetzliche Vorgaben, insbesondere bei Verbrauchern, Bauverträgen und Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.

Die Baumando GmbH kann den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verweigern oder verschieben, solange vereinbarte Anzahlungen, Materialzahlungen oder fällige Abschlagszahlungen nicht geleistet wurden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4.4 Zusatz- und Nachtragsarbeiten

Ergeben sich während der Durchführung zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, wird die Baumando GmbH den Kunden informieren und, soweit möglich, vor Ausführung ein Nachtragsangebot oder eine Freigabe einholen. Dies gilt besonders bei verdeckten Mängeln, unzureichenden Untergründen, Feuchtigkeit, Schimmel, nicht tragfähigen Altbeschichtungen, schadhaften Böden, nicht erkennbaren Leitungen, statischen Besonderheiten oder baulichen Hindernissen.

Zusatzarbeiten können auch dann entstehen, wenn kundenseitig genannte Flächen, Mengen, Raumhöhen, Untergrundzustände, Leistungswünsche, Zugänglichkeiten oder Zeitfenster von der tatsächlichen Situation abweichen. Solche Abweichungen können zu Mehrkosten, Terminverschiebungen oder einer Anpassung des Leistungsumfangs führen.

Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Schadensminderung oder Sicherung der Baustelle dürfen im erforderlichen Umfang ausgeführt werden, wenn eine vorherige Freigabe nicht rechtzeitig möglich ist und die Maßnahme objektiv erforderlich erscheint.

4.5 Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Abnahme bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto, Nachlässe oder Einbehalte gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Baumando GmbH kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zusätzlich können gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden.

4.6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien, soweit diese nicht wesentlicher Bestandteil eines Bauwerks geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baumando GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

5. Durchführung, Termine, Mitwirkung und Baustellensituation

5.1 Termine und Ausführungszeiten

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich bestätigt wurden. Unvorhersehbare Umstände, Witterung, Lieferverzögerungen, Krankheit, höhere Gewalt, fehlende Vorleistungen, nicht zugängliche Baustellen, Verzögerungen durch den Kunden oder Dritte sowie nachträgliche Leistungsänderungen können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.

Bei witterungsabhängigen Leistungen, insbesondere Fassadenarbeiten, Außenarbeiten, Trocknungszeiten, Beschichtungen oder Untergrundvorbereitungen, kann sich die Ausführung verschieben, wenn Temperatur, Feuchtigkeit, Niederschlag, Wind oder andere Bedingungen eine fachgerechte Ausführung beeinträchtigen.

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Untergründen, Vorschäden, Feuchtigkeit, Schimmel, früheren Sanierungen, Schadstoffen, Asbestverdacht, Leitungsverläufen, Zugänglichkeit, Park- und Anlieferungsmöglichkeiten sowie besonderen Hausordnungen oder behördlichen Vorgaben.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist, erforderliche Schlüssel oder Ansprechpartner bereitstehen, Arbeitsbereiche frei oder ausreichend vorbereitet sind, Strom und Wasser in üblichem Umfang zur Verfügung stehen, wertvolle oder empfindliche Gegenstände gesichert sind und notwendige Genehmigungen oder Eigentümerfreigaben vorliegen.

Arbeitsbereiche müssen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, leergeräumt, frei zugänglich und so vorbereitet sein, dass die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderung begonnen werden können. Möbel, empfindliche Gegenstände, Elektrogeräte, Dekorationen, lose Bodenbeläge, private Wertgegenstände und persönliche Gegenstände sind durch den Kunden rechtzeitig zu entfernen oder ausdrücklich als besonders schutzbedürftig zu benennen.

Bei bewohnten Objekten hat der Kunde dafür zu sorgen, dass Arbeitsbereiche während der Ausführung nicht unnötig betreten werden und dass Kinder, Haustiere und unbefugte Personen von Werkzeugen, Maschinen, Baustoffen, frischen Beschichtungen, Klebern, Abdichtungen oder sonstigen Gefahrenbereichen ferngehalten werden.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können Termine verschoben und dadurch entstehende Mehraufwände, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Ausfallzeiten nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden.

5.3 Untergründe, Altbestand und Toleranzen

Die Baumando GmbH prüft Untergründe im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der fachlich üblichen Sicht- und Prüfpflichten. Verdeckte Mängel, nicht erkennbare Schäden, frühere unsachgemäße Arbeiten, unzureichende Haftung alter Beschichtungen, Feuchtigkeit, Schadstoffe oder bauliche Besonderheiten können zu zusätzlichen Maßnahmen, Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.

Material-, Farb-, Struktur- und Oberflächenabweichungen können durch Chargen, Untergrund, Lichtverhältnisse, Trocknung, Verarbeitungstechnik oder Materialeigenschaften entstehen und stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.

5.4 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen

Die Baumando GmbH ist berechtigt, eigene Mitarbeiter, Partnerbetriebe, Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sinnvoll ist. Die Verantwortung der Baumando GmbH gegenüber dem Kunden bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

5.5 Baustellenpraxis, Schutzmaßnahmen und realistische Ausführung

Handwerksleistungen werden unter realen Baustellenbedingungen ausgeführt. Staub, Lärm, Gerüche, Trocknungszeiten, zeitweise eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumen, Laufwege, Materiallagerung und notwendige Schutzmaßnahmen lassen sich trotz sorgfältiger Planung nicht vollständig vermeiden.

Die Baumando GmbH trifft angemessene Schutzmaßnahmen für die vereinbarten Arbeitsbereiche. Eine vollständige staubfreie Ausführung, Feinreinigung, Möbelmontage, Endreinigung, Umräumen, Abdecken nicht benannter Bereiche oder Schutz von nicht angezeigten empfindlichen Gegenständen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Trocknungs-, Aushärtungs- und Wartezeiten sind Bestandteil fachgerechter Ausführung und können sich durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Untergrund, Material, Lüftung und Witterung verändern. Verzögerungen, die hieraus entstehen, stellen keinen Verzug dar, soweit sie für eine fachgerechte Leistung erforderlich sind.

Bei Arbeiten an Bestandsgebäuden können nach Arbeitsbeginn verdeckte Umstände sichtbar werden, die vorab nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar waren. Dazu gehören insbesondere nicht tragfähige Untergründe, lose Altbeschichtungen, Feuchtigkeit, Hohlstellen, Risse, alte Klebereste, Unebenheiten, schadhafte Estriche, nicht fachgerechte Vorarbeiten Dritter oder unklare Materialbestände. Solche Umstände können zusätzliche Leistungen, Terminverschiebungen oder eine neue Abstimmung erforderlich machen.

6. Abnahme, Mängelrechte und Gewährleistung

6.1 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Baumando GmbH kann den Kunden zur gemeinsamen Abnahme auffordern. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, können die Parteien eine gemeinsame Zustandsfeststellung durchführen. Beanstandungen sollten möglichst konkret, nachvollziehbar und dokumentiert mitgeteilt werden.

6.2 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ist ein Werk mangelhaft, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere Nacherfüllung verlangen. Weitere Rechte wie Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Baumando GmbH ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung im gesetzlich zulässigen Rahmen zu wählen. Der Kunde hat der Baumando GmbH eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

6.3 Keine Garantie ohne ausdrückliche Zusage

Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als Garantie bezeichnet und inhaltlich konkret beschrieben werden. Allgemeine Werbeaussagen, Referenzen, Beispielbilder, Musterflächen oder unverbindliche Einschätzungen stellen keine Garantie dar.

6.4 Kein Mangel bei kundenseitigen Ursachen

Keine Mängelansprüche bestehen, soweit die Ursache auf vom Kunden gelieferte fehlerhafte Informationen, ungeeignete Vorleistungen, eigenmächtige Änderungen, unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, äußere Einwirkungen, Feuchtigkeit, Setzungen, bauliche Mängel, nicht offengelegte Vorschäden oder nicht beauftragte Untergrundsanierungen zurückzuführen ist, soweit die Baumando GmbH hierfür nicht verantwortlich ist.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, informieren wir hierüber gesondert in unserer Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind abrufbar unter https://baumando.de/widerruf.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Baumando GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei bestimmten vollständig erbrachten Leistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

Bei Verbraucherbauverträgen und bestimmten Bauleistungen können besondere gesetzliche Informations- und Formvorschriften gelten. Diese gesetzlichen Rechte und Pflichten bleiben von diesen AGB unberührt.

8. Haftung

Die Baumando GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für übernommene Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Baumando GmbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer der Baumando GmbH.

Für vom Kunden bereitgestellte Gegenstände, Möbel, Geräte, Wertsachen oder empfindliche Oberflächen haftet die Baumando GmbH nur, soweit Schäden von ihr zu vertreten sind. Der Kunde ist verpflichtet, besonders empfindliche oder wertvolle Gegenstände rechtzeitig zu entfernen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen.

9. Dokumentation, Fotos und Referenzen

Die Baumando GmbH darf projektbezogene Fotos, Videos, Messdaten und Dokumentationen intern verwenden, soweit dies zur Angebotserstellung, Projektplanung, Durchführung, Abnahme, Mängelprüfung, Nachweisführung oder internen Qualitätssicherung erforderlich ist.

Eine öffentliche Verwendung von Fotos oder Videos als Referenz, z. B. auf Website, Social Media, Werbematerialien oder Anzeigen, erfolgt nur, wenn hierfür eine ausreichende Einwilligung oder eine sonstige rechtliche Grundlage vorliegt. Personenbezogene oder eindeutig zuordenbare Inhalte werden ohne entsprechende Grundlage nicht öffentlich veröffentlicht.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Baumando GmbH. Diese ist abrufbar unter https://baumando.de/datenschutz.

Für die Bearbeitung von Anfragen, die Nutzung des Angebotsrechners, Terminabstimmungen, CRM-Verwaltung, interne E-Mail-Benachrichtigungen, Werbung, Tracking und Kommunikation gelten die dort beschriebenen Regelungen.

11. Kündigung und Rücktritt

Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Der Kunde kann einen Werkvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Im Fall einer Kündigung können Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material, Planungsaufwand, Ausfallzeiten oder sonstige nach dem Gesetz ersatzfähige Positionen entstehen.

Die Baumando GmbH kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder die Leistung verweigern, wenn der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, die Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, erforderliche Genehmigungen fehlen oder eine fachgerechte Ausführung aufgrund tatsächlicher Umstände nicht gewährleistet werden kann.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Baumando GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis für Verbraucher: Informationen zum Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Seite Widerrufsbelehrung. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.